Vereinstatuten

Unter dem Namen erlenmusic.ch besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in der Gemeinde Erlenbach.
Der Verein ist politisch und konfessionell unabhängig.

Ziel von erlenmusic.ch ist es, für seine Mitglieder und für ein öffentliches Publikum Musikveranstaltungen durchzuführen. Dabei sollen möglichst viele Musikgenres ins Veranstaltungsprogramm aufgenommen werden, um ein breites Publikum anzusprechen. Unabhängig von ihrem Bekanntheitsgrad sollen insbesondere lokale, regionale und in der Schweiz lebende Künstler auf die Bühne gebracht werden.

Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über folgende Mittel:

– Mitgliederbeiträge
– Erträge aus eigenen Veranstaltungen
– Subventionen
– Erträge aus Leistungsvereinbarungen
– Spenden und Zuwendungen aller Art
– Sponsoring

Die jährlichen Mitgliederbeiträge (pro Kalenderjahr) sind in folgenden Kategorien gesetzt:

  • Bronze CHF 50.–
  • Silver CHF 100.–
  • Gold CHF 150.–
  • Platinum CHF 200.–

Ehrenmitglieder und amtierende Vorstandsmitglieder sind vom Beitrag befreit.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Mitglieder können alle Menschen werden, die den Vereinszweck unterstützen.
Aktivmitglieder mit Stimmrecht sind Menschen, welche die Angebote und Einrichtungen des Vereins nutzen.
Passivmitglieder mit Stimmrecht können Menschen sein, welche den Verein ideell und finanziell unterstützen.
Menschen, die sich in besonderem Masse für den Verein eingesetzt haben, kann auf Vorschlag des Vorstands durch die Mitgliederversammlung die Ehrenmitgliedschaft verliehen werden.

Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Tod.

Ein Vereinsaustritt ist jederzeit möglich. Das Austrittsschreiben muss mindestens 2 Wochen vor der ordentlichen Mitgliederversammlung schriftlich an den Vorstand gerichtet werden. Für das angebrochene Jahr ist der volle Mitgliederbeitrag zu bezahlen.
Ein Mitglied kann jederzeit ohne Angaben von Gründen vom Vorstand ausgeschlossen werden.

Die Organe des Vereins sind:
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand
c) die Revisionsstelle
d) die Geschäftsstelle

Das oberste Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich im ersten Quartal statt.
Zur Mitgliederversammlung werden die Mitglieder mindestens 10 Tage im Voraus schriftlich unter Angabe der Traktanden eingeladen. Einladungen per E-Mail sind gültig.
Anträge zuhanden der Mitgliederversammlung sind bis spätestens 4 Wochen vor deren Durchführung schriftlich an den Vorstand zu richten. Anträge zu den einzelnen Traktanden müssen in der Versammlung bei deren Verhandlung gestellt werden können.
Der Vorstand oder 1/5 der Mitglieder können jederzeit die Einberufung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung unter Angabe des Zwecks verlangen. Die Versammlung hat spätestens 4 Wochen nach Eingang des Begehrens zu erfolgen.

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie hat die folgenden unentziehbaren Aufgaben und Kompetenzen:
a) Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung
b) Genehmigung des Jahresberichts des Vorstands
c) Entgegennahme des Revisionsberichts und Genehmigung der Jahresrechnung
d) Entlastung des Vorstandes
e) Wahl des Präsidenten/der Präsidentin und des übrigen Vorstandes sowie der Kontrollstelle. Die Vorstandsmitglieder können auch je einzeln in ihr Amt gewählt werden.
f) Festsetzung des Mitgliederbeitrages
g) Genehmigung des Jahresbudgets
h) Beschlussfassung über das Tätigkeitsprogramm
i) Beschlussfassung über Anträge des Vorstands und der Mitglieder
j) Änderung der Statuten
k) Entscheid über Ausschlüsse von Mitgliedern.
l) Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins und die Verwendung des Liquidationserlöses.

Jede ordnungsgemäss einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
Die Mitglieder fassen die Beschlüsse mit dem einfachen Mehr. Bei Stimmengleichheit fällt die/der Vorsitzende den Stichentscheid.
Statutenänderungen benötigen die Zustimmung einer 2/3-Mehrheit der Stimmberechtigten. Über die gefassten Beschlüsse ist zumindest ein Beschlussprotokoll abzufassen.

Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Menschen. Die Amtszeit beträgt 1 Jahr. Wiederwahl ist möglich.
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein nach aussen. Er erlässt Reglemente.
Er kann Arbeitsgruppen (Fachgruppen) einsetzen.
Er kann für die Erreichung der Vereinsziele Menschen und Unternehmen gegen eine angemessene Entschädigung anstellen oder beauftragen.

Weitere Aufgaben und Kompetenzen des Vorstands
Der Vorstand verfügt über alle Kompetenzen, die nicht von Gesetzes wegen oder gemäss dieser Statuten einem anderen Organ übertragen sind.

Im Vorstand sind folgende Ressorts vertreten:
a) Vorsitz
b) Aktuariat
c) Finanzen

Ämterkumulation ist möglich.
Der Vorstand versammelt sich, sooft es die Geschäfte verlangen. Jedes Vorstandsmitglied kann unter Angabe der Gründe die Einberufung einer Sitzung verlangen.
Sofern kein Vorstandsmitglied mündliche Beratung verlangt, ist die Beschlussfassung auf dem Zirkularweg (auch E-Mail) gültig.
Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig, er hat Anrecht auf Vergütung der für den Verein geleisteten Arbeit und effektiven Spesen. (müsste m.E. präzisiert und zum Voraus festgelegt werden).

Die Mitgliederversammlung wählt 1 Rechnungsrevisor oder einen Menschen, welcher die Buchführung kontrolliert und mindestens einmal jährlich eine Stichkontrolle durchführt. Die Revisionsstelle erstattet dem Vorstand zuhanden der Mitgliederversammlung Bericht und Antrag.
Die Amtszeit beträgt 1 Jahr. Wiederwahl ist möglich.

Der Verein wird verpflichtet durch die Kollektivunterschrift des/der Präsident/in zusammen mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes.

Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen.
Eine Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss einer ordentlichen oder ausserordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen und mit dem Stimmenmehr von 2/3 der anwesenden Mitglieder aufgelöst werden.
Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an eine steuerbefreite Organisation, welche den gleichen oder einen ähnlichen Zweck verfolgt.
Die Verteilung des Vereinsvermögens unter den Mitgliedern ist ausgeschlossen, ausser die Mitglieder haben einen finanziellen Vorschuss geleistet.

Diese Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 20. Mai 2023 angenommen und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.